Patientenrechtegesetz
Seit Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten.
In den §§ 630a bis 630h BGB ist das geregelt, was der Gesetzgeber für das Vertragsverhältnis zwischen Ärzten und Patienten als wichtig erachtet hat.
Das Gesetz richtet sich aber nicht nur an Ärzte.
Mit der Wortwahl "der Behandelnde" drückt der Gesetzgeber aus, dass alle Gesundheitsberufe von diesen Regelungen betroffen sind.
Was ist wichtig zu wissen:
- Dokumentation
- Das Recht des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen
- Kostenträger müssen Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen
- Das Recht auf Abschriften von Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufklärung
- Die Pflicht der verständlichen Information
Brigitte Roth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Dipl. Betriebswirt (FH)
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